Leichte Sprache ist in Deutschland mit dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) inzwischen gesetzlich verankert. Träger öffentlicher Gewalt wie Behörden, Gerichte und Sozialversicherungsträger sind laut BGG dazu angehalten, so zu kommunizieren, dass jede*r es versteht. Am 25. Juli 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit werden auch bestimmte privatwirtschaftliche Unternehmen dazu verpflichtet, einen barrierefreien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen zu schaffen.
Als zertifizierte Übersetzerin für Leichte Sprache unterstütze ich Sie umfassend bei dem Vorhaben, Ihre Kommunikationsangebote barrierefrei zu gestalten. Ich berate Sie zum Thema barrierefreie Webinhalte, entwerfe Flyer oder Broschüren für Sie und übertrage Ihre bestehenden Texte in Einfache und Leichte Sprache. In Kooperation mit einer (Web-)Designerin kann ich Ihnen fertig gestaltete Leicht-Lesen-Produkte aus einer Hand anbieten. Die Kooperation mit einer Medieninformatikerin befähigt mich dazu, die technischen Aspekte Ihrer Webpräsenz zu optimieren.
Barrierefreiheit bedeutet, dass unsere Umwelt so gestaltet ist, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden kann. Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote sollen schließlich für alle zugänglich sein.
Barrierefreiheit bedeutet Nutzer*innen-Freundlichkeit und sollte als Service verstanden werden. Schließlich hilft sie nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern kommt allen zugute. Das gilt für Niederflurstraßenbahnen und Fahrstühle, die zum Beispiel auch Eltern mit Kinderwagen helfen, genauso wie für barrierefreie Kommunikationsmittel.
Mithilfe einer leicht verständlichen Sprache erreichen Organisationen ein breiteres Publikum. Komplexe Sachverhalte werden vereinfacht dargestellt, sodass weniger Informationsverlust entsteht. Auf diese Weise wird ein größerer Interessentenkreis für Angebote erschlossen. Andererseits verhelfen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit Organisationen zu einem positiven Image. Barrierefreie Kommunikation ist gelebte Inklusion.
Bezogen auf Kommunikation kann Barrierefreiheit zum Beispiel bedeuten, dass Formulare nicht nur in komplizierter Amtssprache, sondern auch in Leichter Sprache verfügbar sind, und dass auch gehörlose Menschen einen Vortrag verfolgen können – beispielsweise mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers. Es geht also darum, Informationsbarrieren abzubauen. Informationsbarrieren können zum Beispiel in Hinblick auf die Sinnesorgane und/oder die kognitiven Voraussetzungen der Rezipient*innen bestehen. Auch kulturelle, fachliche, (fach-)sprachliche und mediale Anforderungen können für Rezipient*innen zur Barriere werden.
Leichte Sprache wurde in den 1970er Jahren unter dem Schlagwort "easy-to-read" in den USA entwickelt. Spätestens seit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BGG) Ende 2016 gewinnt Leichte Sprache in Deutschland zunehmend an Bedeutung.
Leichte Sprache soll die selbstständige Informationssuche und damit Selbstbestimmung von erwachsenen Menschen verbessern, die aus unterschiedlichen Gründen, vorübergehend oder dauerhaft, Probleme mit einem komplexen Satzbau haben und Fremdwörter nicht verstehen. Die Leichte Sprache hilft zum Beispiel:
Bei der Übertragung von Texten aus Standardsprache in Leichte Sprache werden die Originaltexte gemäß den Regeln für Leichte Sprache umformuliert. Um sicherzustellen, dass die Texte von der Zielgruppe sinngemäß verstanden werden, bietet es sich an, sie gemeinsam mit sogenannten Prüflesern durchzugehen. Auf Grundlage der sich ergebenden Rückmeldungen werden die Texte gegebenenfalls überarbeitet.
Mit Einfacher Sprache werden Texte in Standard- oder Fachsprache vereinfacht, ohne sie inhaltlich zu kürzen. Die Einfache Sprache entspricht im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen in etwa dem Niveau A2 – B1 und ist für die Mehrheit der Bevölkerung gut verständlich. Bei der Einfachen Sprache handelt es sich ebenso wie bei der Leichten Sprache um ein Teilhabe-Instrument.
Es gelten vier internationale Grundsätze:
Barrierefreie Websites sind für alle Menschen zugänglich und nutzbar. Das bedeutet: Alle Menschen können die Inhalte wahrnehmen und verstehen, auf der Website navigieren und gegebenenfalls mit ihr interagieren. Dies gilt unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen (Sprache, Kultur, physische oder kognitive Fähigkeiten) und technischen Gegebenheiten (Hardware und Software).
Barrierefreiheit ist für …
In Deutschland sind die Maßgaben für barrierefreie Websites durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung geregelt, kurz BITV. Die Gestaltung erfolgt nach festgelegten Standards (Web Content Accessibility Guidelines 2.0) und richtet sich nach vier einfachen Prinzipien:
Diese Grundprinzipien gewährleisten eine klare und einfache Struktur. Zudem verbessern sie die Kompatibilität, erhöhen die Stabilität und verkürzen die Ladezeiten der Website. Barrierefreies Design bedeutet außerdem Responsive Design, sprich das Design passt sich individuell an mobile Endgeräte an. Damit schaffen die WCAG-2.1-Prinzipien die Grundlage für ein hohes Google-Ranking und damit für die Auffindbarkeit der Webpräsenz.
Barrierefreiheit sorgt für mehr …
Barrierefreie Aufbereitung Ihrer Webpräsenz in drei Schritten
Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Webpräsenz von einem vielfältigen Publikum problemlos genutzt werden kann? Ich stehe Ihnen zur Seite, um dieses Ziel entweder schrittweise zu erreichen oder um spezifische Aufgaben für Sie umzusetzen. Hier ist unser möglicher Vorgehensplan: